09.03.2025
05.03.2025
Antrag
Prämienverbilligung,
Krankenversicherung,
Kanton Bern
Antrag auf Prämienverbilligung, Krankenversicherung
Kanton Bern
Aufgrund der zahlreichen Anfragen nehmen wir nur noch Online-Anträge entgegen.
Vereinfachtes Verfahren
Prüfung Ihres Anspruchs in 3 einfachen Schritten – Ihr Antrag wird innerhalb von 24 Stunden bearbeitet.
Erfassung Ihrer Angaben zur Unterstützung beim Antrag auf Prämienverbilligung.
Anspruchsschätzung & Hilfe beim Dossieraufbau
Übermittlung Ihres vollständigen Dossiers & auf Wunsch Versicherungsberatung
Wichtige Informationen
Steuererklärung
Die Steuererklärung allein reicht nicht unbedingt aus, um Ihren Anspruch auf Prämienverbilligung zu beurteilen. Wir werden wahrscheinlich zusätzliche Unterlagen von Ihnen verlangen.
Prämienverbilligungsantrag
Der Antrag für eine private Unterstützung bei der Beantragung von Prämienverbilligung erfolgt online über unser Formular.
Krankenkasse
Die Höhe der Prämienverbilligung hängt nicht von der Krankenkasse ab – jedoch bieten manche Kassen vorteilhaftere Lösungen an. Wir können Sie mit Versicherungsgesellschaften in Kontakt bringen, die besser auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Angebote haben.
Sie möchten mit uns Kontakt aufnehmen
Geöffnet von Montag bis Freitag, 9:30–11:30 Uhr und 14:30–17:30 Uhr.
Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen wird der schriftliche Kontakt bevorzugt.
Sie möchten mit uns Kontakt aufnehmen
Geöffnet von Montag bis Freitag, 9:30–11:30 Uhr und 14:30–17:30 Uhr.
Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen wird der schriftliche Kontakt bevorzugt.
Prämienverbilligungsantrag
Wichtige Informationen
Hilfe bei Ihren administrativen Schritten
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Ihren administrativen Verfahren haben, kann Ihnen ein privater Berater kostenlos Auskunft geben. Fordern Sie einfach einen telefonischen Rückruf an, damit wir Sie bestmöglich unterstützen und Ihnen die Vorgehensweise erleichtern können.
Erforderliche Unterlagen für die Unterstützung
Krankenversicherungspolice aller Haushaltsmitglieder
Ausweisdokument
Nachweise über aktuelles Einkommen und Vermögen, falls sich Ihre Situation geändert hat
Ausbildungsbestätigung, falls Sie volljährig und in Ausbildung sind
Diese Liste ist nicht abschliessend – je nach Situation können zusätzliche Unterlagen verlangt werden. Wir kontaktieren Sie per E-Mail, um gegebenenfalls weitere Informationen einzuholen.
Antwortfristen
Wir bemühen uns, innerhalb von 24 Arbeitsstunden zu antworten. Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen kann es jedoch zu Verzögerungen kommen.
Individuelle Unterstützung
Wenn Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen Ihres Antrags haben, helfen Ihnen unsere Berater gerne kostenlos weiter, um Sie bestmöglich zu begleiten und den Prozess zu erleichtern.
Zusätzliche Informationen zum Online-Antrag auf Prämienverbilligung
Der Antrag auf Prämienverbilligung kann direkt online über die Website der kantonalen Verwaltung gestellt werden. Dafür benötigen Sie Ihre Steuererklärung, Ihre Versicherungspolice, ein Ausweisdokument (nicht abschliessende Liste) und müssen sich auf der Website Ihres Wohnkantons anmelden.
Wenn Sie jedoch eine private Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags bevorzugen, bieten wir Ihnen gerne unsere Hilfe an. Eine Beraterin oder ein Berater kann Sie während des gesamten Prozesses begleiten – online, bei einem persönlichen Treffen oder per Telefongespräch –, um Ihnen die Vorgehensweise zu erleichtern.
Änderung der finanziellen Situation melden
Anpassung der Prämienverbilligung
Wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert, müssen Sie die Sozialversicherungsstelle Ihrer Region darüber informieren – oder Sie können uns kontaktieren, damit wir dies für Sie übernehmen, indem Sie das Online-Formular ausfüllen. Diese Änderung kann eine Erhöhung oder eine Verringerung Ihres Einkommens betreffen.
Erforderliche Unterlagen
Um diese Änderung zu melden, bereiten Sie bitte aktuelle Nachweise über die Veränderung Ihres Einkommens und/oder Ihres Vermögens vor.
F.A.Q.
PRÄMIENVERBILLIGUNGSANTRAG – BERN
Um einen Online-Antrag einzureichen, stellen Sie sicher, dass Sie Ihre letzte Steuerveranlagung, eine eingesannte Kopie Ihres Personalausweises oder Ihrer Aufenthaltsbewilligung besitzen (sowie jene Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners, falls Sie zusammenleben), und – falls Sie sich in Ausbildung befinden – eine eingesannte Ausbildungsbestätigung, Ihre Krankenversicherungspolice und Ihre Police der dritten Säule (nicht abschliessende Liste) bereithalten. Diese Dokumente sind oft unerlässlich, um Ihren Antrag online auszufüllen und einzureichen.
Unsere Website wird von einem privaten Unternehmen betrieben, das auf die Begleitung und administrative Unterstützung bei Anträgen auf Prämienverbilligung in der Krankenversicherung spezialisiert ist. Unser Ziel ist es, den Antragsprozess für die Bürger zu vereinfachen, indem wir einen persönlichen Service und eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung anbieten. Wir stehen in keinem Zusammenhang mit dem Kanton.
Wichtig: Wir ersetzen nicht die öffentlichen Verwaltungsstellen, sondern bieten ergänzende Unterstützung an, um Ihnen beim Verstehen und Ausfüllen Ihrer Anträge zu helfen. Die Informationen, die Sie uns übermitteln, werden von unserem Team bearbeitet und nicht von einer öffentlichen Verwaltung.
Wir arbeiten mit zahlreichen Akteuren aus den Bereichen Bankwesen und Versicherung zusammen, was es uns ermöglicht, einen umfassenden Service und passende Lösungen anzubieten.
Unsere Mission ist es, diese Verfahren zugänglicher zu machen und Ihnen zu helfen, Ihre Ansprüche auf Prämienverbilligung optimal auszuschöpfen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe bei Ihren Anträgen benötigen.
Ihre letzte Steuerveranlagung wird in der Regel von der Steuerverwaltung per Post an Ihre Wohnadresse gesendet. Sie können diese auch abrufen, indem Sie sich in Ihrem persönlichen Bereich auf der Website der Steuerverwaltung Ihres Wohnkantons einloggen oder schriftlich bei der Behörde anfordern.
Wenn Sie nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben und keinen eheähnlichen oder zivilrechtlichen Status haben, müssen Sie keine Identitätsdokumente Ihrer Partnerin oder Ihres Partners einreichen. Es werden nur Ihre persönlichen Unterlagen benötigt. Vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen.
Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt von den kantonalen Behörden ab. Wenn Sie uns online kontaktieren, bemühen wir uns, Sie innerhalb von 24 Stunden zu kontaktieren. Es wird empfohlen, Ihren Antrag so früh wie möglich einzureichen und den Status regelmäßig zu überprüfen, indem Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
Nach dem Ausfüllen dieses Formulars werden wir Sie per E-Mail oder telefonisch kontaktieren, um Sie bei den nächsten Schritten zu begleiten. Unser Team ist keine kantonale Behörde, aber wir können Ihnen den Ablauf dieser Unterstützung erklären und die Papier- und/oder Online-Formulare gemeinsam mit Ihnen ausfüllen. Nur der Antrag bei der kantonalen Verwaltung ermöglicht den Erhalt der Prämienverbilligung. Sie müssen zudem die Unterstützungsbedingungen akzeptieren.
Die Skalen für die Prämienverbilligung sind auf der Website der kantonalen Verwaltung verfügbar, und wir können sie Ihnen auf Anfrage gerne zustellen.
Rückrufanfrage
Prämienverbilligung
prämienverbilligung-be.ch ist eine private Beratungsplattform, unabhängig von den öffentlichen Verwaltungen der Schweiz.